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Rückerstattungsrichtlinien

1. Grundsatz

Die Stadthus Cafeteria ist ein Gastronomiebetrieb. Aufgrund der Beschaffenheit unserer Produkte (Lebensmittel und Getränke) bestehen grundsätzlich keine Rückerstattungs- oder Rückgaberechte.

2. Ausschluss von Rückerstattungen

Eine Rückerstattung oder Rücknahme von Speisen, Getränken, Gebäck, Mittagessen oder Gelato ist ausgeschlossen, sobald die Ware ausgegeben oder konsumiert wurde. Dies gilt sowohl für den Verzehr vor Ort als auch für Take-away-Produkte.

3. Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann eine Rückerstattung oder ein Ersatz erfolgen, wenn:

  • ein nachweislicher Mangel am Produkt vorliegt,

  • ein falsches Produkt ausgegeben wurde,

  • der Fehler eindeutig durch die Stadthus Cafeteria verursacht wurde.

Beanstandungen müssen unmittelbar nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

4. Form der Entschädigung

Im Falle einer berechtigten Beanstandung liegt es im Ermessen der Stadthus Cafeteria, ob ein Ersatzprodukt angeboten oder der Kaufpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

5. Haftungsausschluss

Die Stadthus Cafeteria übernimmt keine Haftung für Unzufriedenheit aufgrund persönlicher Geschmackspräferenzen oder individueller Erwartungen.

6. Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Grenchen, Kanton Solothurn.

17.01.2026 / Café Stadthus Grenchen GmbH

Café Stadthus Grenchen Logo

Cafè Stadthus
Bahnhofstrasse 16
2540 Grenchen

+41 32 652 30 30
+41 79 304 26 85
yigitbayram@hotmail.com

Winterzeit        
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1. Januar  bis  30. Mai  und  1. September  bis  30. Dezember
08:00 - 17:00
08:00 - 19:00
09:00 - 17:00

Ruhetag

1. Juni  bis  31. August
Ruhetag
08:00 - 17:00
08:00 - 19:00
09:00 - 17:00
09:00 - 16:00

Sommerzeit        
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