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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der Stadthus Cafeteria, Grenchen, Kanton Solothurn. Mit dem Betreten der Cafeteria sowie der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Kundinnen und Kunden diese AGB an.

2. Angebot

Die Stadthus Cafeteria bietet unter anderem Kaffee, Heiss- und Kaltgetränke, frisches Gebäck, Mittagessen sowie Gelato an. Das Angebot kann saisonal variieren. Alle Angaben zu Preisen und Produkten sind unverbindlich und können jederzeit angepasst werden.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt direkt vor Ort in bar, mit Karte oder über die angebotenen elektronischen Zahlungsmittel.

4. Bestellung und Lieferung

Bestellungen werden grundsätzlich vor Ort aufgegeben und konsumiert. Bei Take-away-Angeboten gelten dieselben Preise und Bedingungen. Ein Anspruch auf Lieferung besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Rückgabe und Beanstandungen

Lebensmittel und Getränke sind vom Umtausch ausgeschlossen. Beanstandungen müssen unmittelbar nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Bei berechtigten Reklamationen behalten wir uns vor, Ersatz zu leisten oder den Kaufpreis zu erstatten.

6. Haftung

Die Stadthus Cafeteria haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten übernehmen wir keine Haftung, sofern keine ausdrückliche Nachfrage durch die Kundschaft erfolgt ist.

7. Hygiene und Verhalten

Unsere Gäste sind verpflichtet, die geltenden Hygienevorschriften sowie die Hausordnung einzuhalten. Das Personal ist berechtigt, bei unangemessenem Verhalten vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Schweiz verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Änderungen der AGB

Die Stadthus Cafeteria behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Besuchs aktuelle Version.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Grenchen, Kanton Solothurn.

17.01.2026 / Caféteria Stadthus GmbH

Café Stadthus Grenchen Logo

Cafè Stadthus
Bahnhofstrasse 16
2540 Grenchen

+41 32 652 30 30
+41 79 304 26 85
yigitbayram@hotmail.com

Winterzeit        
MO - DO
FR
SA
SO

1. Januar  bis  30. Mai  und  1. September  bis  30. Dezember
08:00 - 17:00
08:00 - 19:00
09:00 - 17:00

Ruhetag

1. Juni  bis  31. August
Ruhetag
08:00 - 17:00
08:00 - 19:00
09:00 - 17:00
09:00 - 16:00

Sommerzeit        
MO
DI - DO

FR
SA
SO

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